Gesetzesänderungen und Neuerungen

Ab 01.01.2002: Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Ab 01.08.2001: neue ÖNORM Z1020. Die alte Einteilung in Kategorie A, B und C wurde verworfen; es gibt nur noch die beiden Typen 1 und 2. Nähere Informationen bekommen Sie von der AUVA (Informationsbroschüre M 1009) oder der AKNÖ.

Ab 01.07.2000: Änderung der Arbeitsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 164/2000).

Ab 01.01.2000: ist eine sicherheitstechnische Begehung der Arbeitsstätten auch in Unternehmen mit 1 - 10 Arbeitnehmer vorgeschrieben.

Ab 01.07.1999: Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.

 
letzte Änderung am 18 Juli, 2002

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