Arbeitnehmerschutz Reformgesetz (ANS-RG) ab 01.01.2002 |
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Änderungen im Bauarbeitenkoordinationsgesetz: |
Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: |
Änderungen im Arbeitsinspektionsgesetz: |
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- Projektleiter: Als Projektleiter
kann auch ein fachkundiger Dritter bestellt werden, der Arbeiten im
Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn durchführt.
(z.B. Bauträger)
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- Koordinationsbestellung: Der Bauherr kann die Aufgaben
des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er
die erforderlichen Qualifikationen aufweisen kann.
BauKG BGBl I 37/1999 §3 Abs. 3: Als Koordinator darf nur
eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige
Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung
und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
verfügt. Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen,
die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
haben, sowie Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium,
eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung
jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen
haben.
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letzte
Änderung am
18 Juli, 2002
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